Infos und Leitfaden zur Gründung einer Selbsthilfegruppe



In Ihrer Nähe gibt es keine Selbsthilfegruppe? Oder Sie benötigen Unterstützung bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe?
Wenden Sie sich an uns. 
Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung, stellen den Kontakt zu Kliniken, Praxen oder Kardiologen her. Wir unterstützen Sie aktiv bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe.

Telefonnummer und Emailadresse unserer Geschäftsstelle finden Sie unter Kontakt Ebenfalls werden Sie unsere Landesverbandssprecher unterstützen. Die Ansprechpartner finden Sie unter Landesverbände.

Hier finden Sie hilfreiche Tips zur Neugründung einer Gruppe

Neugründung einer Selbsthilfegruppe, was ist zu beachten?

Bei den Neugründungen hat überall die gleiche Vorgehensweise zum Erfolg geführt. Es sind drei Stufen:
Vorbereitung / Gründungsveranstaltung / Erstes Treffen. Schauen wir uns die drei Stufen genauer an: Vorbereitung

1. Geeignete Partner finden!
Aufgrund der Schweigepflicht ist es unmöglich an Patientendaten zu kommen. Hier ist die Zusammenarbeit mit einem Krankenhaus oder einer kardiologischen Praxis die Lösung. Beispiel Landshut: Hier gibt es zwei Kliniken. Wir haben beide Chefärzte der entsprechenden Abteilung konsultiert und ein gemeinsames Vorgehen vereinbart. Die Klinik verschickt die Einladung zur Information über die Gründung einer SHG an ihre Defi-Patienten. Im Vordergrund stehen hier die Patienten und nicht die Interessen einzelner Kliniken. 

2. Vorbereitung der Gründungsveranstaltung.
Für die Infoveranstaltung ist ein entsprechend großer Raum zu reservieren. Ist meistens im Krankenhaus vorhanden! Falls vorhanden, Laptop, Leinwand und Beamer für eventuelle Vorträge nicht vergessen! Ein geeigneter Raum für die späteren, regelmäßigen Treffen ist schon jetzt zu reservieren. Fassungsvermögen 15 - 20 Personen. Datum für das erste Treffen (ca. 1-2 Wochen nach der Startveranstaltung) festlegen. Es sollten für den Raum keine Kosten (Miete) anfallen. Wie sieht es mit Parkplätzen aus, bzw. Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Gehbehinderte)? Keine Gaststätte, hier gibt es Verzehrzwang! Es bieten sich öffentliche Räume an, z. B. in Krankenhäusern, VHS, Kirchen, Caritas, Rotes Kreuz oder in anderen sozialen Einrichtungen aber auch kardiologische Großpraxen.

Gründungsveranstaltung
1. Zeitpunkt am frühen Abend. Als gut hat sich 18:00 Uhr erwiesen (Berufstätige). Dauer: eine, maximal zwei Stunden mit Pause, da sonst die Konzentration und auch das Interesse abnehmen.

2. die Vorträge nicht zu lange halten (ca. 15-20 Min.) Nicht zu viele Fachinformationen (Defi und Krankheitsbilder, keine Statistiken oder Aussagen zu Mortalität). Das führt in der anschließenden Diskussion zu sehr vielen persönlichen Fragen. 3. Teilnehmerliste für die späteren Interessenten auslegen.

Das Erste Treffen
1. Kennen lernen Teilnehmer stellen sich nacheinander vor: - nennen ihren Namen, wie wollen sie später in der Gruppe angesprochen werden (Vorname) - schildern die Gründe für ihr Interesse an der Gruppe - beschreiben kurz ihre Wünsche und Erwartungen an die Selbsthilfegruppe .
2. Organisation Welcher Wochentag, welche Uhrzeit und welcher zeitliche Abstand sind für die regelmäßigen Treffen geeignet? Dies sollte unbedingt beim ersten Treffen diskutiert und festgelegt werden. Einige Teilnehmer haben andere Regeltermine. Denken Sie an Berufstätige und/oder Teilnehmer, die eine längere Anfahrt haben (Winterzeit). Deshalb ist diese Absprache so wichtig. Auch wie lange die Treffen dauern (zwischen 1-2 Stunden). Am Anfang einmal im Monat und bei Bedarf steigern. Eine Namensliste kann helfen, ist aber nicht unbedingt nötig. Kontaktdaten (Name, Vorname, Partner, Adresse, Telefon, Handy, Email). Diese Daten dürfen nur innerhalb der Gruppe verwendet werden. Zwei Sprecher innerhalb der Gruppe bestimmen! Es gibt keine Hierarchie innerhalb der Gruppe. Aber eine, besser zwei Personen sollten als Ansprechpartner der Gruppe nach Außen wirken (es könnte ja einer ausfallen (Urlaub/Krankheit / etc.).

Es gibt finanzielle Hilfe (Zuschüsse durch gesetzliche Krankenkassen oder auch Land, z. B. Freistaat Bayern) für SHGs! 

Darauf sollte nicht verzichtet werden. Es muss ein Konto eingerichtet werden. Hier sollten mindestens zwei Mitglieder Zugriff haben (muss nicht Gruppensprecher sein / je nach Aufgabenverteilung). Und schon ist der erste Gruppenabend mit Diskussionsinhalten gefüllt. Bei den kommenden Treffen sollten sich die Gruppen unbedingt Zeit nehmen, sich kennen zu lernen und Vertrauen aufbauen. Hierzu erzählt jeder der Teilnehmer seine persönliche Geschichte. Wer ist er/sie, welche Grunderkrankung liegt vor (Krankheitsgeschichte und -verlauf), seit wann hat man den Defi, welche Probleme gibt es (Defi, Medikamente, Ängste, sonstiges), was erwarte ich von der Gruppe? Am Anfang und zum Ende jeder Gruppensitzung kann es gut sein, die Gruppe ganz kurz zu fragen was sie heute gerne besprechen möchte und nachher wie der Abend gelaufen ist (gab es Probleme?).
Irgendwann sollte man auch einen Plan erstellen, "Was sind unsere Themen in den kommenden XX Monaten?" So nun stellt Euch einfach im Geiste noch einmal alle Arbeitsschritte und Aufwendungen vor - das ist doch nicht viel, oder? Dies macht jeder von Euch mit links. (Textauszug aus P a t e n s c h a f t e n, ICD Aktuell 2010)

Förderung der Selbsthilfe

Welche Förderarten gibt es? Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung = Pauschalförderung

  •  Mietkosten und Nebenkosten 
  •  Büromaterial und Büroanschaffungen
  •  Öffentlichkeitsarbeit 
  •  Telefon- und Internetkosten
  •  Referentenkosten (Honorar, Fahrt-, und Übernachtungskosten, Sachleistungen) 
  •  Seminare, Fortbildungen, überregionale Gremien, Kongresse 
  • Fahrtkosten für Gruppenbelange 
  •  Gruppenunternehmungen 
  •  Mitgliedsbeiträge / Versicherungen

Was ist nicht zuschussfähig? 

  •  Verpflegung, Arbeitsessen
  •  Fahrtkosten zum Gruppentreffen 
  • Gemeinsame Freizeitveranstaltungen, Theater, Kino, gesellige Zusammenkünfte 
  • Therapeutische oder sportliche Maßnahmen 
  • Räumlichkeiten und Material für Rehabilitationssport 
  • Kosten, die ausschließlich der Spenden- und Imagewerbung (z.B. Werbeartikel) dienen 
  • Primäre Prävention (verhindert das Entstehen von Krankheiten) wie z.B. persönlich förderungswürdige Ansprüche bei der eigenen Krankenkasse (Yoga, Walking….) 
  • Rehabilitationssport, Funktionstraining Kassenindividuelle Förderung = Projektförderung
  •  Einmalige bzw. zeitlich begrenzte Aktionen können gefördert werden. 
  •  Grundlage der Förderung ist die Projektbeschreibung (Zielsetzung, Durchführung und Kostenaufstellung wie Fahrt- und Übernachtungskosten) Die vorstehende Zusammenstellung orientiert sich am Merkblatt zur Krankenkassenförderung für Selbsthilfegruppen nach § 20 c SGB V (Bayern) (bayernweit vereinheitlichte Informationen zur Selbsthilfeförderung in der Region).

www.selbsthilfebeirat-muenchen.de/selbsthilfefoerderung/

Mir ist bewusst, dass es in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedliche Regelungen und Handhabungen des § 20c SGB V gibt.

Ich will mit diesem Artikel unsere Mitgliedsgruppen ermuntern, sich z. B. bei den Selbsthilfekontaktstellen, bei den eingerichteten runden Tischen oder auch bei der nächst gelegenen Gesetzlichen Krankenkasse zu erkundigen, wo welche Fördermöglichkeiten bestehen und Antragsformulare zu erhalten sind. Bitte möglichst schnell! Es gibt leider auch in den verschiedenen Regionen unterschiedliche Abgabetermine. Sie werden feststellen, dass die örtlich zuständigen Stellen sehr hilfsbereit bei der Antragstellung zur Seite stehen.

Der Freistaat Bayern zum Beispiel gewährt neben den gesetzlichen Krankenkassen nach Maßgabe der Richtlinie für die Förderung von Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit vom 20. November 2008, ( www.zbfs.bayern.de/foerderung/behinderte-menschen/selbsthilfegruppen) und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen zur Förderung der Selbsthilfe.
Dieser Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als jährliche Förderpauschale in Höhe von bis zu 400,00 € pro Selbsthilfegruppe gewährt. Diese Pauschale kann entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gekürzt werden (Nr. 4 der o.a. Richtlinie). Auch hier sei der Hinweis gestattet: Erkundigen Sie sich, ob in Ihrem Bundesland entsprechende Regelungen gelten. Die finanzielle Förderung durch die Gesetzlichen Krankenkassen und der Länder sind für die Selbsthilfegruppen eine große Hilfe, die Gruppentreffen interessant, abwechslungsreich und informativ zu gestalten.

Peter Esterl, Ehrenvorsitzender Defibrillator (ICD) Deutschland e. V. 

Link zur Selbsthilfeförderung www.gkv-spitzenverband.de